Die Zonierung eines Naturparkes ist eine Paradoxie: Man ermöglicht per Verordnung, was verboten ist. Deshalb wird die Satzung des Naturparkes Bayerischer Odenwald beibehalten. In diese Verordnung baut man eine Verordnung über die Errichtung eines Landschaftsschutzgebietes, in dem Windkraft, sprich die Errichtung von 230 m hohen Windrädern, erlaubt ist. Die Landschaft des Odenwaldes wird gewissen Kriterien unterworfen, damit zum einen die Windräder möglichst nicht störend errichtet werden können, zum anderen der Naturhaushalt nicht beeinträchtigt wird. Das Kriterium der Nichtbeinträchtigung wird nicht erreicht. Es gibt so viele Rückzugsgebiete für Flora und Fauna im Odenwald: Wer sucht, der findet, Wer nicht finden will, sucht nicht. Boden- Luft –Wasserhaushalt werden erst gar nicht angerissen. Was jedoch in der Visualisierung auf den Karten sofort ins Auge stößt, sind die Scihtbarkeitszonen um die möglichen Windkraftstandorte. Da gibt es zusmmen mit den Kommunen nahezu 70 \\\\\\% des Odenwaldes, der nicht irgendwie von Windkraftanlagen beeinträchtigt werden würde. Die Windräfer sind einfach zu hoch, um sie zu übersehen. Die Engelburg wird in Zukunft ein technisches Panorama haben. Der Odenwald wird Gewerbegebiet. Warum zahlen wir einen so hohen Preis?
Die Antwort gab Herr Gasper von der Energieagentur der Landkreise. Man hatte sich geeinigt, gemeinsam die Klimawende in den Landkreisen einzuläuten.
Mittlerweile ist gesichert, dass der Odenwald ein Grenzertragsgebiet für Windkraft ist. Es gibt bereits einige defizitäre Windparks im Grenzgebiet in Hessen. Der bayerische Windatlas weist das Gebiet als Windarm mit 1200-1500 Volllaststunden aus. Die Referenzerträge liegen bei 55-65\\\\\\% im Odenwald. Bei fehlender Speicherfähigkeit macht es keinen Sinn weiterhin Windräder zu bauen, wenn unser Windstrom zu 80\\\\\\% billigst exportiert wird. Bevor es keine Speicher gibt, kann der Odenwald keinen entscheidenden Beitrag zur Energiewende leisten.
Interessant ist, dass der Landkreis Miltenberg in der ersten Auslegung zur Zonierung des Bayerischen Odenwaldes darauf hingewiesen hat, dass das Gebiet des Bayerischen Odenwaldes bereits vorbelastet ist, und man hier noch intakte Landschaft habe.
Trotzdem hat der Landkreis die Zonierung begrüßt. Die Kreisbürger sollten in einen intensiven Dialog mit dem Landrat treten! Miltenberg hat mangelnden Brandschutz geltend gemacht. Die Windräder stehen zur Stablisierung in einer Ölwanne. Da kann schon mal ein Unglück passieren. In diesem Wald ist nach Ansicht von Fachleuten ein Waldbrand kaum zu löschen. Viele Kommunen fühlen sich umzingelt (Rüdenau, Vielbrunn) oder beeinträchtigt (Klingenberg, Kleinheubach, Laudenbach, Bürgstadt). Die 10-H-Regelung gilt grundsätzlich überall. Sie ist ausgehebelt, wenn Kommunen in ihrer Bauleitplanung einen geringeren Abstand beschließen wollen. Die Kommunen sind jedoch nicht zur Bauleitplanung verpflichtet. Im Gemeinde freien Gebiet kann ein Bauwerber für Windräder jedoch nach Antrag beim Landratsamt in den Vorrangzonen für Windkraft ohne Bauleitplanung bauen. Der Bezirkstag hat Anlaß zur Diskussion.
René Rock aus dem Hessichen Landtag stellte die Fehlallokation von Windenergie duch das EEG vor und empfahl, das EEG schleunigst abzuschaffen. Hierin waren sich die Zuhörer und Vortragenden einig.