21. Oktober 2024

Klarheit beim Bezirkshaushalt

Die FDP Unterfranken stellt sich der Verantwortung die Landkreise und kreisfreien Städte nicht finanziell zu überlasten. Gleichzeitig bekennt sie sich zur Generationengerechtigkeit. In Zeiten sinkender Steuereinnahmen gilt es einen guten Weg zu finden, um einerseits die Leistungsfähigkeit der Kommunen zu erhalten und andererseits zukunftsgerichtete Politik zu machen.

Der Bezirk als dritte kommunale Ebene erhebt eine Umlage, um seinen ungedeckten Finanzbedarf zu decken. Die Höhe dieser Umlage beschließt der Bezirkstag. Diese muss politisch beschlossen und auch er Öffentlichkeit gegenüber klar kommuniziert werden. Die FDP Unterfranken hat hier eine klare Meinung:


Die FDP Unterfranken spricht sich grundsätzlich gegen Schuldenaufnahme durch den Bezirk aus. Gleichzeitig fordert sie aber, dass große Investitionen (insbesondere die anstehenden Neubauten in Bezirkseinrichtungen) durchaus über Kredite finanziert werden können. Die Kreditaufnahme erfolgt nur für einen kurzen Zeitraum. Wir fordern die bayerische Staatsregierung auf, ihrer Verpflichtung nachzukommen und die Kommunen mit den erforderlichen Einnahmen auszustatten. Gleichzeitig fordern wir alle Landkreise und Kommunen auf, ihren Haushaltsplan auf Konsolidierung zu und freiwillige Leistungen auf Sinnhaftigkeit zu überprüfen.

Begründung

Der Bezirk als dritte kommunale Ebene erhebt eine Umlage, um seinen ungedeckten Finanzbedarf zu decken. Die Höhe dieser Umlage beschließt der Bezirkstag.

Die kommunalen Haushalt stehen vor enormen Herausforderungen. Immer neue Pflichtaufgaben sind zu bewältigen, Bund und Freistaat erlassen immer mehr Gesetze und Verordnungen, welche der kommunalen Ebene Mehrkosten verursachen. Gleichzeitig sinken die Zuweisungen durch den Freistaat immer weiter. Bund und Länder haben es in den letzten Jahren verpasst die Kommunen adäquat auszustatten. Während Sozialleistungen im Bund immer weiter steigen und Vorgaben wie beispielsweise das Bundesteilhabegesetz belastend wirken sind die Ebenen der Umsetzung hierauf nicht vorbereitet die Aufgaben ohne neue Finanzausstattung zu erfüllen.

Belastend wirkt sich zudem die Migrationspolitik der letzten Jahre aus, deren Folgen nun auch in den Sozialetats spürbar werden.

Rücklagen im Bezirk sind so gut wie nicht vorhanden. Allenfalls die Bezirkseinrichtungen haben noch einige Rückstellungen, die in den kommenden Jahren von Investitionen vollständig aufgebraucht wären. Selbst geringe unvorhergesehene Ausgaben sind spätestens dann in den Einrichtungen selber nicht mehr zu stemmen. Dem stehen immer steigende Ausgabe vor allem im Sozialbereich gegenüber.

Gleichzeitig sind die Landkreise in Unterfranken an ihre Grenzen gekommen. Teilweise sind deren Haushalte nur noch mit hoher Kreditaufnahme aufzustellen, die Regierung von Unterfranken (als staatliche Verwaltungsebene) rügt die Haushaltsaufstellungen und mahnt Einsparungen an. Im kommenden Jahr ist damit zu rechnen, dass mehrere Landkreis-Haushalte nicht mehr genehmigungsfähig sein werden. Freiwillige Leistungen sind in vielen Landkreises bereits stark zurückgefahren, politischer Spielraum und Akzentsetzung unter diesen Vorzeichen nicht mehr möglich. Selbst Pflichtaufgaben geraten in absehbarer Zeit ins Wanken bzw. können nur noch absolut minimalistisch erfüllt werden.

Besonders betroffen sind perspektivisch die kreisfreien Städte (Würzburg, Schweinfurt, Aschaffenburg), da sie selber keine Umlage mehr erheben können. Davon sind Schweinfurt und Aschaffenburg durch die hohen Defizite in ihren eigenen Krankenhäusern belastet und das, obwohl die beiden Städte schon heute wenig freiwillige Leistungen in ihren Haushalten haben.

Die Gemeinden tragen am Ende der kommunalen Umlagen die Hauptlast. Durch die notwendigerweise erhöhte Kreisumlagen werden perspektivisch viele Gemeinden ihre Haushaltsführung nur noch durch die kommunalen Überwachungsorgane wahrnehmen können und werden damit ihr Haushalts- und Planungsrecht verlieren. Damit verbunden ist auch die Frage nach der Notwendigkeit politischer kommunaler Gremien, wenn diese keinen Entscheidungsspielraum mehr besitzen. Für die Kommunalwahl 2026 sind dies keine guten Aussichten.

Nicht zuletzt deshalb haben die Bezirkstagspräsidenten einhellig in einem Brief an den Ministerpräsidenten appelliert auch staatliche Leistungen wie das Landespflegegeld zu überdenken und dies direkt den Kommunen und ihren Sozialeinrichtungen zukommen zu lassen.

Nun gibt es mehrere Alternativen, die in diesem Antrag beschrieben sind.

Die derzeitige Beschlusslage aus unserem Bezirkstagswahlprogramm bedeutet, dass die Bezirksumlage im Rahmen des realen ungedeckten Finanzbedarfs angehoben werden sollte. Damit müsste natürlich die Reduktion der freiwilligen Leistungen geschehen. Der relevante Anteil daran sind die somatischen Kliniken, die allesamt als freiwillige Leistung betrieben werden (Orthopädie Werneck, Orthopädie Würzburg, Thoraxzentrum Münnerstadt), sowie auch große Teile der Kulturarbeit des Bezirks.

Alternativ dazu wäre es natürlich möglich große anstehende Investitionen auch über Kredite zu finanzieren. Dies ist auch in der Vergangenheit bereits geschehen. Damit verbunden ist die Möglichkeit die Rücklagen geplant abzuschmelzen und notwendige Umstrukturierungen anzugehen. Das Risiko von Zins- und Tilgungslast ist hier natürlich nicht wegzudiskutieren.

Es wird zwingend notwendig sich hierzu positionieren. Das Problem wird sicherlich in den kommunalen Gremien schon seit einigen Jahren vertagt. Schulden auszulagern (in Zweckverbände, Kommunalunternehmen, Gesellschaften) sind hier ein durchaus beliebtes Mittel. Der Bezirk hat eine solche Möglichkeit jedoch nur sehr bedingt, zumal es auch keine ehrlich Finanzpolitik darstellt.

Um die Gemeinden als Leidtragende nicht überzubelasten ist ein besserer Finanzausgleich und eine strukturelle Debatte zwischen Bund, Ländern und Gemeinden nötig.

Für den Haushalt 2025 und die notwendigen Umstrukturierungsprozesse aufgrund Bundes- (Bundesteilhabegesetz, Krankenhausreform, SGB) und Landesgesetzgebung (Wohlpflegequalitätsgesetz, Personalmindestausstattungen) muss nun eine Grundsatzentscheidung getroffen werden.

Klar ist bereits jetzt, dass die Bezirksumlage um mindestens 1,7\% steigt. Dies ist die Umlagehöhe, welche im laufenden Haushaltsjahr reduziert wurde. Der Grund waren einmalig bessere Zuwendungen und steigende Einnahmen durch den Anteil aus höheren Steuereinnahmen. Dies war, und so war dies auch politisch angekündigt, ein Einmaleffekt. Die meisten Landkreise haben eine entsprechende Erhöhung um 1,7\% auch wieder eingeplant. Die rein rechnerisch notwendige Erhöhung der Umlage ist noch nicht abschließend absehbar. Klar ist jedoch, dass es sich um mindestens nochmals 1\%, je nach Lage in den Krankenhäusern auch 2\% handeln wird (ohne Kreditfinanzierung). Dabei ist zu bedenken, dass eine Erhöhung der Bezirksumlage bei gleichzeitig hohen freiwilligen Leistungen eine Klage gegen die Bezirksumlage möglich und auch erfolgversprechend machen.

Freiwillige Leistungen sind dabei auch die sehr geschätzten Fachberatungen des Bezirks, die bereits erwähnten somatischen Kliniken (gerne hausintern als "freiwillige Pflichtleistungen" betitelt) und auch etliche Beratungsangebote des Bezirks. Auch die Kulturförderung und Bereiche der psychiatrischen Einrichtungen, gerade im ambulanten Bereich, sind keine direkte Pflichtaufgabe. Diese sind jedoch alle fest in bisherige Strukturen integriert, vieles würde bei Wegfall auf Bezirksebene wieder bei den Kommunen auf dem Tablet landen.

Der Bezirksparteitag sollte nun angesichts der Summen (Bezirkshaushalt bei 1 Mrd €) und der dramatische Auswirkungen einer so starken Erhöhung für die Kommunen entscheiden, ob er an der bisherigen Beschlusslage festhalten möchte oder diese überdenkt und aktualisiert.

Weiterführende Informationen: