Versorgung und Selbstversorgung
von behinderten Menschen
Behindertengleichstellungsgesetz. Ziel der Reform des Gesetzes zur Gleichstellung behinderter Menschen ist es in erster Linie, die Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen zu beseitigen. Die gleichberechtigte Teilhabe von behinderten Menschen am Leben in der Gesellschaft, in der Bildung, im Kulturbereich muss gewährleistet werden.
Die Hauptaufgabe der Bezirke in Bayern liegt in der Versorgung von behinderten Menschen im Bereich Eingliederungshilfe. Zur ausreichenden Versorgung mit Pflegeheimen und Werkstätten bedient sich der Bezirk der Leistungen der Sozialunternehmen.
Eine weitere Aufgabe der Bezirke liegt in der Kontrolle des Zustandes der Heime, um die Pflegesätze festlegen zu können.
Durch das neue Teilhabeplanverfahren wird unter Mitsprache von Behindertem Menschen und /oder Betreuer umgesetzt, wie der Antragsteller wohnen kann, sich versorgen kann, arbeiten kann. Jeder behinderte Mensch hat das Recht, seine Wohnform zu wählen oder auch seinen Pflegebegleiter zu wählen. Eine 24-h-Betreuung ist eine Herausforderung. Soweit der behinderte Mensch (oder die Betreuer) seine Lebensorganisation selbst in die Hand nimmt, werden behinderte Menschen zum Arbeitgeber.
Durch steigende Pflege-und Gesundheitskosten sowie die Preissteigerungen, haben viele Behinderte oder deren Familien Bedenken, dass sie die Restkosten nach Eigen- und Zuschußanteil schultern können. In Zukunft werden wir als Gesellschaft sehr viel mehr Möglichkeiten der Eigenversorgung in Familien – oder anderen Gemeinschaften finden müssen.